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Handwerkerparkausweis im Rhein-Erft-Kreis

Handwerker, die ihre handwerkliche Tätigkeit in der Stadt Hürth und Umgebung ausüben, können Handwerkerparkausweise bei der Stadt Hürth beantragen. Diese werden unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs erteilt und berechtigen zum Parken

  • im eingeschränkten Haltverbot (VZ 286 StVO);
  • im Zonenparkverbot (VZ 290 StVO);
  • an Parkscheinautomaten unbegrenzt und ohne Parkgebühr;
  • in Parkscheibenzonen ohne zeitliche Begrenzung;
  • auf Anwohnerparkplätzen.

Der Ausweis kann für ein Jahr oder für drei Jahre beantragt werden.

  •   90,00 Euro für eine Jahresgenehmigung
  • 200,00 Euro für eine Dreijahresgenehmigung

Der Handwerkerparkausweis gilt im gesamten Rhein-Erft-Kreis sowie dem Rhein-Kreis-Neuss, allerdings nicht in der Stadt Neuss selbst.

Weitere Infos zur Anmeldung hierzu gibt’s hier Handwerkerparkausweis | Stadt Hürth (huerth.de)